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Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gemeinsam verteidigen!

Die Landesregierung von BadenWürttemberg will zum Januar 2009 ein neues Versammlungsgesetz einführen. Es setzt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit außer Kraft. Um dies zu verhindern, ruft ein breites Bündnis der unterschiedlichsten Kräfte zu einer Demonstration in Stuttgart am Samstag den 6. 12. 2008 auf. Auch in anderen Städten finden Kundgebungen und Aktionen statt.

Die UZ sprach mit Dieter Lachenmayer, Landesgeschäftsführer der VVN-BdA und mit Norbert Heckl, Sprecherrat der DKP Baden-Württemberg. Dieter Lachenmayer hat als Landesgeschäftsführer der VVN eine Stellungnahme zum Entwurf im September erarbeitet. Gleichzeitig hat sich die VVN an den DGB-Landesbezirk und an verschiedene demokratische Organisationen gewandt zwecks Absprachen zu einem gemeinsamen Vorgehen.

UZ: Was sind die maßgeblichen Inhalte des Entwurfs der Regierung?

Dieter Lachenmayer: Zum Ersten wird die Anmeldung und Vorbereitung von Versammlungen und Demos erschwert und bürokratisiert. So wird z. B. die Anmeldefrist von 48 auf 72 Stunden verlängert.

Zum Zweiten werden die Möglichkeiten der Behörden, Versammlungen zu behindern, ganz zu verbieten oder durch Auflagen unmöglich zu machen, vervielfältigt: Da sollen die "Interessen Dritter" Vorrang vor dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit haben. Es könnten Versammlungsleiter und Ordnerlnnen als "ungeeignet" einfach abgelehnt werden usw.

Zum Dritten erhält die Polizei ausgedehnte Ermächtigung zum willkürlichen Eingreifen vor, während und nach Demonstrationen.

Zum Vierten werden vollkommen grundgesetzwidrig all diese Schikanen und Auflagen nun auch auf Versammlungen im Saal ausgedehnt. Ein Bereich für den die Verfassung bisher Freiheit von behördlichen Eingriffen vorsah.

Grundsätzlich wird der Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgedehnt auf jede Zusammenkunft von "mindestens zwei Personen".

UZ: Die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes ist Teil des rigorosen Demokratieabbaus in letzter Zeit. Was ist der Hintergrund dafür?

Norbert Heckl: Hintergrund ist die sich verschärfende Krise des Kapitalismus. Seit Jahren wird die Lücke zwischen Reichen und Armen in dieser Gesellschaft immer größer. Der Sozialabbau nimmt rasant zu.

Die dafür politisch Verantwortlichen bereiten sich gezielt darauf vor, dass größere Teile der Bevölkerung, auch die Gewerkschaften, sich damit nicht mehr abfinden und dagegen kämpfen. Dieses Aufbegehren zu verhindern, bzw. wenn es stattfindet zu unterdrücken, dazu dienen u.a. alle Maßnahmen, die unter dem Stichwort "Terrorismusbekämpfung" eingeführt wurden und werden. Von der Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamts bis hin zur Videoüberwachung von Privaträumen und der Online-Durchsuchung von Rechnern.

Ganz zu schweigen vom geplanten Einsatz der Bundeswehr im Innern. Dies nicht nur bei der Hochwasserhilfe.

UZ: Angeblich will die Regierung mit dem geplanten Gesetz besser gegen faschistische Betätigung vorgehen. Wie seht ihr das?

Dieter Lachenmayer: Das Gegenteil ist der Fall. Es behindert diejenigen, die sich gegen Neofaschismus wenden. Künftige Proteste gegen Naziaufmärsche werden erschwert und strafbar. Bereits der Aufruf zu einer Störung oder Behinderung einer von Nazis angemeldeten Versammlung oder auch nur das Nichtbefolgen von Anweisungen der Naziordner ist strafbar.

Dagegen ist es blanke Kosmetik wenn Naziversammlungen am 27. Januar und am 9. November verboten werden sollen. Zu diesen Gedenkdaten fanden auch bisher keine Nazitreffen in Baden-Württemberg statt, anders als deren provokative Aufmärsche z.B. am 30. Januar, am 1. Mai, am Antikriegstag oder zu einschlägigen Naziterminen wie "Führers Geburtstag" usw.

UZ: Wäre da nicht ein generelles Verbot und Auflösung von Versammlungen mit rassistischem, diskriminierendem, kriegsbefürwortendem Inhalt angebracht?

Dieter Lachenmayer: Genau das ist die effektivste Möglichkeit, gegen faschistische Aufmärsche vorzugehen und entspricht am ehesten den Vorgaben des Grundgesetzes. Wir fordern das seit Jahren.

UZ: Besteht nicht eher die Gefahr; dass das sowieso schon ungenügende Streikrecht ausgehebelt wird und die Gewerkschaften besonders hart betroffen sein könnten?

Norbert Heckl: Das ist in der Tat so. "Der Entwurf tangiert die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit und das damit zusammenhängende Streikrecht. Streik und damit auch Streikposten sind ein unverzichtbarer Bestandteil gewerkschaftlicher Auseinandersetzungen. Dazu gehört, dass Streikposten als solche zu erkennen sind. Ein Militanzverbot wie im Gesetzentwurf beschrieben, könnte unzulässige Eingriffe in das Streikrecht nach sich ziehen", stellt der DGB Baden-Württemberg dazu fest.

Darüber hinaus können Versammlungen verboten werden, wenn die "Rechte Dritter unverhältnismäßig eingeschränkt werden". Das kann jede Streikversammlung oder Aktion im Freien treffen, die nicht auf der "Grünen Wiese", sondern z.B. in Fußgängerzonen oder auf Marktplätzen stattfinden.

Der DGB Baden-Württemberg lehnt aus diesem Grunde diesen Gesetzentwurf ab und ruft gemeinsam mit anderen demokratischen Kräften zur Demonstration und Kundgebung auf.

UZ: Das Recht auf öffentliche Meinungsäußerung gehört zur Grundsubstanz der Demokratie. Wird dieses Recht mit diesem Entwurf nicht aber zum Sonderfall degradiert?

Dieter Lachenmayer: Das neue Gesetz macht jede Begegnung von "mindestens zwei Personen" zur Versammlung, die den Auflagen und Strafbarkeitsregelungen des Versammlungsgesetzes unterworfen ist. Damit wird jede denkbare politische Diskussion ein Sonderfall für die ausgiebigen Varianten von behördlicher Beobachtung und Schikanen.

Das ist ein "Demokratieverständnis" aus Kaisers Wilhelms Zeiten, d.h. der ungeschminkte Obrigkeitsstaat. Das 90 Jahre nach dem Abdanken der Monarchie. Mit diesem Gesetz kann Demokratie nicht gelebt werden, es erstickt sie.

Norbert Heckl: "Demokratie leben" war noch nie Ziel der kapitalistischen Klassengesellschaft, sondern musste immer gegen den Willen der ökonomisch und politisch Mächtigen erkämpft und durchgesetzt werden. Allen Phrasen zum Trotz, es geht nicht um "mehr Demokratie wagen", sondern das Gegenteil ist der Fall. Das wollen wir gemeinsam verhindern.

UZ: Breit und interessant ist die Zusammensetzung des Bündnisses. Wer macht alles mit?

Dieter Lachenmayer: Selbstverständlich machen die DKP und auch die VVN-BdA mit. Das Spektrum reicht von christlichen Verbänden über Bürgerrechtsorganisationen, Umweltverbänden, der Friedensbewegung, Migrantenvereinigungen, Studenten-, Jugend und Schülerorganisationen bis hin zur Roten Hilfe, anderen linken, libertinären und auch anarchistischen Gruppen.

Den wichtigen Kern bilden natürlich die Gewerkschaften: Der DGB, ver.di und Gliederungen der Einzelgewerkschaften rufen ebenfalls dazu auf, dieses Gesetz zu verhindern.

Die Fragen für die UZ stellte Dieter Keller.
Unsere Zeit - Zeitung der DKP, 21. November 2008

30.11.2008
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