Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gemeinsam verteidigen!
Die Landesregierung von BadenWürttemberg will zum Januar 2009 ein neues
Versammlungsgesetz einführen. Es setzt das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit außer Kraft. Um dies zu verhindern, ruft ein breites
Bündnis der unterschiedlichsten Kräfte zu einer Demonstration in
Stuttgart am Samstag den 6. 12. 2008 auf. Auch in anderen Städten finden
Kundgebungen und Aktionen statt.
Die UZ sprach mit Dieter Lachenmayer, Landesgeschäftsführer der
VVN-BdA und mit Norbert Heckl, Sprecherrat der DKP Baden-Württemberg.
Dieter Lachenmayer hat als Landesgeschäftsführer der VVN eine
Stellungnahme zum Entwurf im September erarbeitet. Gleichzeitig hat sich die VVN
an den DGB-Landesbezirk und an verschiedene demokratische Organisationen gewandt
zwecks Absprachen zu einem gemeinsamen Vorgehen.
UZ: Was sind die maßgeblichen Inhalte des Entwurfs der
Regierung?
Dieter Lachenmayer: Zum Ersten wird die Anmeldung und Vorbereitung von
Versammlungen und Demos erschwert und bürokratisiert. So wird z. B. die
Anmeldefrist von 48 auf 72 Stunden verlängert.
Zum Zweiten werden die Möglichkeiten der Behörden, Versammlungen
zu behindern, ganz zu verbieten oder durch Auflagen unmöglich zu machen,
vervielfältigt: Da sollen die "Interessen Dritter" Vorrang vor
dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit haben. Es könnten
Versammlungsleiter und Ordnerlnnen als "ungeeignet" einfach abgelehnt
werden usw.
Zum Dritten erhält die Polizei ausgedehnte Ermächtigung zum
willkürlichen Eingreifen vor, während und nach Demonstrationen.
Zum Vierten werden vollkommen grundgesetzwidrig all diese Schikanen und
Auflagen nun auch auf Versammlungen im Saal ausgedehnt. Ein Bereich für den
die Verfassung bisher Freiheit von behördlichen Eingriffen vorsah.
Grundsätzlich wird der Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgedehnt auf
jede Zusammenkunft von "mindestens zwei Personen".
UZ: Die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes ist
Teil des rigorosen Demokratieabbaus in letzter Zeit. Was ist der Hintergrund
dafür?
Norbert Heckl: Hintergrund ist die sich verschärfende Krise des
Kapitalismus. Seit Jahren wird die Lücke zwischen Reichen und Armen in
dieser Gesellschaft immer größer. Der Sozialabbau nimmt rasant
zu.
Die dafür politisch Verantwortlichen bereiten sich gezielt darauf vor,
dass größere Teile der Bevölkerung, auch die Gewerkschaften,
sich damit nicht mehr abfinden und dagegen kämpfen. Dieses Aufbegehren zu
verhindern, bzw. wenn es stattfindet zu unterdrücken, dazu dienen u.a. alle
Maßnahmen, die unter dem Stichwort "Terrorismusbekämpfung"
eingeführt wurden und werden. Von der Ausweitung der Befugnisse des
Bundeskriminalamts bis hin zur Videoüberwachung von Privaträumen und
der Online-Durchsuchung von Rechnern.
Ganz zu schweigen vom geplanten Einsatz der Bundeswehr im Innern. Dies nicht
nur bei der Hochwasserhilfe.
UZ: Angeblich will die Regierung mit dem geplanten Gesetz besser
gegen faschistische Betätigung vorgehen. Wie seht ihr das?
Dieter Lachenmayer: Das Gegenteil ist der Fall. Es behindert
diejenigen, die sich gegen Neofaschismus wenden. Künftige Proteste gegen
Naziaufmärsche werden erschwert und strafbar. Bereits der Aufruf zu einer
Störung oder Behinderung einer von Nazis angemeldeten Versammlung oder auch
nur das Nichtbefolgen von Anweisungen der Naziordner ist strafbar.
Dagegen ist es blanke Kosmetik wenn Naziversammlungen am 27. Januar und am
9. November verboten werden sollen. Zu diesen Gedenkdaten fanden auch bisher
keine Nazitreffen in Baden-Württemberg statt, anders als deren provokative
Aufmärsche z.B. am 30. Januar, am 1. Mai, am Antikriegstag oder zu
einschlägigen Naziterminen wie "Führers Geburtstag" usw.
UZ: Wäre da nicht ein generelles Verbot und Auflösung
von Versammlungen mit rassistischem, diskriminierendem,
kriegsbefürwortendem Inhalt angebracht?
Dieter Lachenmayer: Genau das ist die effektivste Möglichkeit,
gegen faschistische Aufmärsche vorzugehen und entspricht am ehesten den
Vorgaben des Grundgesetzes. Wir fordern das seit Jahren.
UZ: Besteht nicht eher die Gefahr; dass das sowieso schon
ungenügende Streikrecht ausgehebelt wird und die Gewerkschaften besonders
hart betroffen sein könnten?
Norbert Heckl: Das ist in der Tat so. "Der Entwurf tangiert
die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit und das damit
zusammenhängende Streikrecht. Streik und damit auch Streikposten sind ein
unverzichtbarer Bestandteil gewerkschaftlicher Auseinandersetzungen. Dazu
gehört, dass Streikposten als solche zu erkennen sind. Ein Militanzverbot
wie im Gesetzentwurf beschrieben, könnte unzulässige Eingriffe in das
Streikrecht nach sich ziehen", stellt der DGB Baden-Württemberg
dazu fest.
Darüber hinaus können Versammlungen verboten werden, wenn die
"Rechte Dritter unverhältnismäßig eingeschränkt
werden". Das kann jede Streikversammlung oder Aktion im Freien treffen, die
nicht auf der "Grünen Wiese", sondern z.B. in
Fußgängerzonen oder auf Marktplätzen stattfinden.
Der DGB Baden-Württemberg lehnt aus diesem Grunde diesen Gesetzentwurf
ab und ruft gemeinsam mit anderen demokratischen Kräften zur Demonstration
und Kundgebung auf.
UZ: Das Recht auf öffentliche Meinungsäußerung
gehört zur Grundsubstanz der Demokratie. Wird dieses Recht mit diesem
Entwurf nicht aber zum Sonderfall degradiert?
Dieter Lachenmayer: Das neue Gesetz macht jede Begegnung von
"mindestens zwei Personen" zur Versammlung, die den Auflagen und
Strafbarkeitsregelungen des Versammlungsgesetzes unterworfen ist. Damit wird
jede denkbare politische Diskussion ein Sonderfall für die ausgiebigen
Varianten von behördlicher Beobachtung und Schikanen.
Das ist ein "Demokratieverständnis" aus Kaisers Wilhelms
Zeiten, d.h. der ungeschminkte Obrigkeitsstaat. Das 90 Jahre nach dem Abdanken
der Monarchie. Mit diesem Gesetz kann Demokratie nicht gelebt werden, es
erstickt sie.
Norbert Heckl: "Demokratie leben" war noch nie Ziel der
kapitalistischen Klassengesellschaft, sondern musste immer gegen den Willen der
ökonomisch und politisch Mächtigen erkämpft und durchgesetzt
werden. Allen Phrasen zum Trotz, es geht nicht um "mehr Demokratie
wagen", sondern das Gegenteil ist der Fall. Das wollen wir gemeinsam
verhindern.
UZ: Breit und interessant ist die Zusammensetzung des
Bündnisses. Wer macht alles mit?
Dieter Lachenmayer: Selbstverständlich machen die DKP und auch
die VVN-BdA mit. Das Spektrum reicht von christlichen Verbänden über
Bürgerrechtsorganisationen, Umweltverbänden, der Friedensbewegung,
Migrantenvereinigungen, Studenten-, Jugend und Schülerorganisationen bis
hin zur Roten Hilfe, anderen linken, libertinären und auch anarchistischen
Gruppen.
Den wichtigen Kern bilden natürlich die Gewerkschaften: Der DGB, ver.di
und Gliederungen der Einzelgewerkschaften rufen ebenfalls dazu auf, dieses
Gesetz zu verhindern.
Die Fragen für die UZ stellte Dieter Keller.
Unsere Zeit - Zeitung der DKP, 21. November 2008
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